
Die aktuellen Regelungen rund ums Coronavirus
Für alle Menschen, die in Krankenhäusern ein- und ausgehen, gelten strenge Testregeln. Festgelegt werden sie in §28b des Infektionsschutzgesetzes. Wir kontrollieren diese Regelungen am Klinikeingang, um unseren Patienten, ihren Begleitpersonen und den in unserer Klinik arbeitenden Menschen den größtmöglichen Schutz vor dem Corona-Virus zu geben.
Patient:innen und Begleitpersonen
Stationären Patient:innen werden bei der Aufnahme getestet. Dauert der Aufenthalt bei uns länger als drei Tage, wird der Antigen-Test alle drei Tage wiederholt. Begleitpersonen stationärer Patient:inne müssen zur Aufnahme einen tagesaktuellen Testnachweis mitbringen - unabhängig von ihrem Impf- oder Genesungsstatus oder einem Impf-Booster.
Patient:innen und Begleitpersonen von Ambulanzen
Die Begleitpersonen von Ambulanzpatient:innen brauchen keinen Testnachweis!
Besuche
Für Besuche in der Klinik gilt: 1 Besuch pro Patient:in pro Tag. Besucher:innen müssen am Eingang einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Zusammengefasst:
Besucher:innen und Begleitpersonen dürfen die Klinik nur betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Begleitpersonen von Patient:innen der Notfallambulanz.
Teststellen in der Umgebung
Die Stadt Datteln stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht der Teststellen in Datteln zur Verfügung:
Hier steht mehr

Kontakt
Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln
Universität Witten/Herdecke
Dr.-Friedrich-Steiner Str. 5
45711 Datteln
Tel.: 02363 975-0
Fax: 02363 64211
