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Elternmitaufnahme

Wir wissen, dass ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines Kindes für die gesamte Familie eine belastende Situation ist. Daher bemühen wir uns, den Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes so kurz wie möglich zu halten.
Sie, als Eltern, möchten bestimmt möglichst viel bei Ihrem kranken Kind sein und ihm helfen. Deshalb bemühen wir uns in der Vestischen Kinder- und Jugendklinik, die Mitaufnahme einer Begleitperson für jedes Kind zu ermöglichen.

Regelung der Kostenübernahme

Gemäß des Gesetzes über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (§2 KHEntgG Abs. 2 Satz 2 Nr. 3) gehört die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Seitens der Kostenträger ist die medizinische Notwendigkeit klar definiert:

  • Ist Ihr Kind jünger als 9 Jahre, werden die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Ist Ihr Kind älter, werden die Kosten übernommen, wenn durch den aufnehmenden Arzt die medizinische Notwendigkeit festgestellt wird.
  • Die Mitaufnahme einer Begleitperson ist nur möglich, wenn das Kind vollstationär im Krankenhaus behandelt wird. Das bedeutet für die begleitende Person, dass sie ständig anwesend sein muss, also rund um die Uhr.

Die Elternmitaufnahme umfasst folgende Leistungen:

  • Unterbringung im Zimmer Ihres Kindes oder im Elternzimmer
  • Bettwäsche
  • Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)

Was es noch zu beachten gibt, wird Ihnen von unseren Mitarbeitern der Zentrale erläutert.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie noch Fragen haben.

Kontakt

Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln

Universität Witten/Herdecke

Dr.-Friedrich-Steiner Str. 5
45711 Datteln

Tel.: 02363 975-0
Fax: 02363 64211

info@kinderklinik-datteln.de

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